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“Als Zahlungsverfahren werden alle Formen und Prozesse der Übertragung von Eigentumsrechten an Zahlungsmitteln bezeichnet.“ Alternativ wird auch von Bezahlverfahren, Zahlungssystemen oder Zahlungsinstrumenten gesprochen. Wenn wir heute von „Bargeldlosen Zahlungsverfahren“ reden, so sind hierbei elektronische Zahlungssysteme gemeint. (Im Gegensatz zu den klassischen Zahlungs- verfahren wie Nachnahme, Papier-Scheck/Überweisung, usw.) Zu den elektronischen Zahlungsverfahren werden die Verfahren gezählt, bei denen die Zahlung unmittelbar über elektronische Medien freigegeben werden (z.B. Kreditkarten- und Lastschriftverfahren). Lange Zeit war unklar wozu die Überweisung per Online-Banking gehörte, doch heute gibt es da kaum noch Zweifel, dass dieses Verfahren ebenfalls den elektronischen Zahlungsverfahren zuzuordnen ist. Für die Ordnung auf diesem Gebiet zeichnet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verantwortlich. Entsprechende Vorschriften und Erläuterungen bezüglich der Ordnungsmäßigkeit füllen schon heute diverse Aktenmeter, welches den Rahmen dieser Kurzdarstellung überschreiten würde. Die heute gebräuchlichen Verfahren basieren in der Regel auf einer virtuellen oder visuellen (maschinenlesbaren) Erkennungs- bzw. Berechtigungskarte (EC-Card; Visa-Card; Amex-Card; Master-Card; usw.) Hinter diesen Karten verbergen sich unterschiedliche Nutzerrechte, Berechtigungen, Daten und Sicherheiten. Seit mehr als 25 Jahren kennen wir dieses im Volksmund auch Plastikgeld genannte Zahlungsmittel mit dem typischen Magnetstreifen, auf welchem die notwendigen Kennungen und Daten gespeichert sind. Mit der wachsenden Globalisierung der Weltwirtschaft und den elektronischen Fortschritten auf diesem Sektor erfolgte auch eine zunehmende Standardisierung dieser Karten. So wurden auf dem Magnetstreifen auch Spuren (Spur 1 bis 3) eingerichtet und damit eine einheitliche computergerechte Erkennung erreicht. Immer wieder wurden die Sicherheitskriterien verschärft und verändert, so dass damit der Siegeszug des „Plastikgeldes“ begann. Erst seit wenigen Jahren wird der Magnetstreifen durch elektronische Chips verdrängt. Diese arbeiten nach dem gleichen Prinzip, besitzen aber höhere Lebensdauer und Speicherkapazität für eine Funktionserweiterung. Die Karten werden von den Geldinstituten und Banken auf der Grundlage bei Ihnen geführter Konten ausgegeben. Sie sind es auch, die die Berechtigungen definieren und die Sicherheiten zum Konto gewährleisten.
Allen Kartensystemen ist gemein, dass kein externer Kartennutzer (z.B. Händler, Gastronom o. a. andere Bankinstitute) auf das Konto des Karteninhabers inhaltlich Kenntnis erlangt. Lediglich die im Magnetstreifen gespeicherten Berechtigungen können in sofern genutzt werden, dass Abbuchungen mit den notwendigen Kennziffern erfolgen können. Über zentrale Dateien können auch Überwachungsaufgaben erfolgen, die z. B. die Höhe von täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Umsätzen definieren. Andererseits werden auch Sperrungen ausgesprochen, die sich auf den Verlust oder Unregelmäßigkeiten der Kontoführung bei dem jeweiligen Geldinstitut beziehen. Auch hier erfolgen in der Regel die Einflussnahmen entweder durch den Kartenbesitzer oder das Geldinstitut. |
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